Unser Angebot für von sexualisierter Gewalt betroffene Mädchen und Frauen:

 

Betroffene Mädchen und Frauen finden bei uns Gesprächspartnerinnen, die zuhören und die glauben, was passiert ist!

Wir halten uns an die Schweigepflicht und unternehmen nichts gegen den Willen der Mädchen und Frauen!

 

Was wir bieten können:


Telefonische und persönliche Beratung

Unsere telefonischen Sprechzeiten sind:
Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 11.00 bis 13.00 Uhr. Zu diesen Zeiten können Sie gerne anrufen und einen persönlichen Beratungstermin absprechen.

Zu dem persönlichen Beratungstermin können Sie sich auch gerne von einem Menschen Ihrer Wahl begleiten lassen. Wir bitten in diesem Fall aber um eine entsprechende Mitteilung im Vorfeld. Dies gilt ganz besonders für den Fall, dass Sie sich von einem Mann begleiten lassen wollen. Wir müssen dann einen entsprechenden zeitlichen Abstand zu den anderen Beratungen einplanen können. Die Beratungsstelle ist ein Schutzraum für Mädchen und Frauen und Ihre „vorhergehende Beratung“ möchte sich vielleicht besonders hier sicher vor Männern fühlen. Bei diesem Beratungstermin kann es sich um ein einmaliges Informationsgespräch oder um mehrmalige jeweils bedarfsorientierte Beratungsgespräche handeln.

Sie bestimmen, ob Sie eine einzelne Beratung oder eine Beratungsreihe benötigen.

 

Beratungsreihen

Diese bieten Ihnen zielorientierte Gespräche.

Ihre Ziele können wir hier gemeinsam suchen und finden. Für einen abgesprochenen Zeitraum können Sie hier - begleitet und unterstützt - in regelmäßigen Abständen an Ihren Problemen arbeiten...neues Verhalten einüben...Ressourcen entdecken und aktivieren...neue Möglichkeiten der Aufarbeitung entdecken...
Selbstversändlich können Sie dabei anonym bleiben und...
Wir halten uns an die Schweigepflicht!

 

Unterstützung bei der Suche nach therapeutischer Hilfe
Oft ist es für Opfer sehr schwer, das therapeutische Angebot zu durchschauen:
Was ist welche Therapieform, welche Inhalte hat sie, welche kann speziell in diesem Fall mir weiterhelfen, was bezahlt meine Krankenkasse, welche Wege muss ich dafür gehen ...

Wir informieren an dieser Stelle und bemühen uns auch dann weiterzuhelfen, wenn es z.B. mit dem Telefonieren schwierig wird: weil eine Sprachbarriere besteht, weil nicht gewusst wird, was abgefragt werden sollte, weil Angst und Unsicherheit besteht ...

 

Unterstützung bei der Suche nach juristischer Hilfe und Prozessbegleitung
Auch an dieser Stelle bestehen häufig große Unsicherheiten bezüglich des Ablaufes: Wann mache ich was, wie sind die Verjährungsfristen, wann gehe ich wo zur Polizei, wie sieht so ein Gerichtsraum aus, was passiert da, wo wird ein Verfahren stattfinden, ...

Auch hier informieren wir und bereiten vor auf mögliche Verfahrens- und Prozessverläufe. Nach Absprache begleiten wir auch beim Gang zur/ zum AnwältIn, zur Polizei, schauen uns gemeinsam einen Gerichtssaal an...

Wir helfen bei der Überbrückung von Wartezeiten; auf den Aussagetermin, auf den Prozessbeginn. Bei einem laufenden Verfahren kommen wir auf Wunsch - und wenn es uns irgendwie zeitlich und in Bezug auf Entfernungen möglich ist – mit, bleiben dabei, ... begleiten in den Pausen, sind auch nach einem Termin auf Wunsch noch da ... Selbstverständlich muß unsere Begleitung nicht nach Ablauf des Gerichtsverfahrens enden.

 

 

Organisation und Begleitung von Selbsthilfegruppen für (jugendliche) Frauen, die in ihrer Kindheit und/ oder Jugend Opfer von sexualisierter Gewalt waren      

Ich mag an unserer Selbsthilfegruppe, dass ...

„...die Frauen sehr vorsichtig und respektvoll miteinander umgehen.“

„...soviel Angst weggeht.“

„...ich jetzt weiß, ich bin nicht alleine so.“

„...ich nun weiß, dass das vielen passiert ist.“
(Zitate von Frauen einer Selbsthilfegruppe)

Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, nicht alleine mit den Erinnerungen zu bleiben und helfen gleichzeitig dabei, das verinnerlichte „Redetabu“ zu brechen. Die einzelne Frau hat so die Chance aus der Isolation herauszukommen, sich auszutauschen, die eigene Stärke erkennen zu können, usw.

Damit können die Frauen der Hilflosigkeit und der Ohnmacht entkommen. Aber auch das Anerkennen des damaligen Opfer-Seins kann die Selbstheilungskräfte im positiven Sinne stark aktivieren.

 


Die Anmeldung zu einer Selbsthilfegruppe erfolgt telefonisch oder auch durch ein informierendes Beratungsgespräch. Es kann sich jede (jugendliche) Frau, die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit oder Jugend erleiden muss oder musste, anmelden. Hierzu gibt sie ihr Alter und ihre bisherige Therapieerfahrung – wenn vorhanden – an. Weder das Alter noch die Therapie-/ Psychatrieerfahrung sind Aufnahmekriterien. Diese Informationen dienen alleine dem Zweck der Übersicht, damit wir in etwa absehen können, wie die neue Gruppe aufgebaut ist.

 

Zusätzlich benötigen wir eine Telefonnummer unter der wir die Frau erreichen können. Wenn gewünscht, melden wir uns auch mit einem vorher abgesprochenen anderen Namen. Nicht alle Frauen möchten zuhause von ihrer geplanten Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe bei Wildwasser Bochum e.V.

Wir haben dafür Verständnis.

 

Nachdem sich ausreichend Frauen mit Interesse an der Teilnahme gemeldet haben, teilen wir allen mit, wann die Gruppe startet.

Unsere Gruppen sind selbstverständlich offen für Frauen und Mädchen mit Lernbehinderung und / oder körperlichem Handicap. Bei Teilnahme einer Rollstuhlfahrerin bitten wir um vorherige entsprechende Anmeldung, da unsere Räume leider nicht barrierefrei sind. Bei entsprechendem Bedarf findet die Gruppe dann in anderen Räumen statt.

Leider können wir aufgrund mangelnder Kapazitäten zur Zeit keine Selbsthilfegruppe für Frauen mit dissoziativer Störung, keine Selbsthilfegruppe für Mütter betroffener Kinder und auch keine Selbsthilfegruppe für Opfer eines aktuellen sexuellen Übergriffs anbieten. Das Angebot der Beratung und Beratungsreihe gilt aber für die genannten Personengruppen.