Was ist Beratungshilfe?

Sie haben wenig Geld.

Sie brauchen aber rechtlichen Rat in einer Sache, die (noch) nicht vor Gericht verhandelt werden soll?

 

Dann haben Sie die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen.

 

Beratungshilfe ist eine finanzielle Kostenübernahme für den fachkundigen, rechtlichen Rat von einer Anwältin oder einem Anwalt. (Achtung: Sobald Akten oder andere Unterlagen durch den Anwalt angefordert werden müssen, kostet das Geld.

 

 

Beratungshilfe erhalten Sie nicht:

  • wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten übernehmen kann,

  • wenn Sie wegen der gleichen Angelegenheit schon einmal Beratungshilfe beantragt hatten (egal, ob bewilligt oder abgelehnt),

  • wenn diese Angelegenheit schon einmal vor Gericht verhandelt wurde oder gerade verhandelt wird.

 

 

Beratungshilfe wird für Fälle gewährt, die (noch) nicht vor Gericht verhandelt werden sollen.

Wo und wie beantrage ich Beratungshilfe?

 

Beratungshilfe können Sie

  • persönlich bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragen

  • schriftlich, unter folgendem Link finden Sie das Formular:

  • und auch gemeinsam mit Ihrer beratenden Anwältin (fragen Sie vorher nach!) beantragen.

 

 

Sie müssen auf jeden Fall ein dreiseitiges Formular ausfüllen. Hier wird gefragt, warum Sie Beratungshilfe benötigen (eine kurze Begründung reicht aus). Weiter werden Angaben zur Ihrer finanziellen Situation abgefragt. 

 

Wenn Sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, BAFöG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wird Ihnen normalerweise Beratungshilfe bewilligt!

 

Haben Sie ein regelmäßiges Einkommen, ermittelt das zuständige Amtsgericht aus dem monatlichen Bruttoeinkommen Ihr Vermögen. Es werden verschiedene Freibeträge, Wohnkosten etc., sowie Mehrkosten abgezogen. Listen Sie deshalb alle Ausgaben (also Miete, Kosten für den Sportverein des Kindes, Kredite, Versicherungen, Riester-Vertrag, Medikamentenkosten …), am besten mit beigefügten Belegen auf.

 

 

Sie finden auf der Internetseite der Schuldnerberatung einen hilfreichen Rechenbogen:

(Das errechnete Vermögen darf monatlich maximal 19 € betragen, dann haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe.)

 

Welche Eigenbeteiligung kommt auf mich zu?

 

Wenn Ihnen Beratungshilfe bewilligt wurde, haben Sie in der Regel einen Eigenanteil von 15 € zu zahlen. Einige BeraterInnen erlassen Ihnen aber auch diesen Betrag.

 

Kann ich auch nachträglich für eine rechtliche Beratung Beratungshilfe beantragen?

 

Es ist möglich für eine Beratung bis zu vier Wochen rückwirkend Beratungshilfe zu beantragen. Wichtig ist hierbei die Einhaltung der Vier-Wochen-Frist. Dieser rückwirkende Antrag muss auf jeden Fall schriftlich gestellt werden.

 

Wenn es schnell gehen muss: Stellen Sie den Antrag auch, wenn Sie ihn nicht ganz vollständig ausfüllen können. Der Antrag gilt mit Eingangsdatum als gestellt. Die fehlenden Unterlagen und Informationen können Sie nachreichen.